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Wurden Sie abgemahnt, haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing - Internettauschbörsen - Peer-to-Peer Netzwerken oder P2P Uploads erhalten
- wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke ?
- wegen Verletzung von Tonträgerrechten ?
- wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke ?
- allgemein wegen einer Urheberrechtsverletzung ?
- wegen Verletzung von Urheberrechten ?
- wegen eines illegalen Downloads und Filesharing ?
Aktuell werden im ganzen Bundesgebiet und insbesondere auch in Schleswig-Holstein durch Anwälte u.a. aus Hamburg, Frankfurt und Karlsruhe massiv Abmahnschreiben wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen, Filmen und anderweitigen urheberrechtlichen Werken versendet.
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben:
UNTERSCHREIBEN Sie diese UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG und VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG KEINESFALLS und setzen Sie sich NICHT telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung.
Informieren Sie sich in Internetforen über die weitere Vorgehensweise oder kontaktieren Sie gleich einen in diesem Bereich tätigen Anwalt.
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann Sie unter Umständen zur Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe bewahren, zu welcher Sie sich andernfalls für eine unabsehbare Anzahl von Musikwerken gegenüber dem abmahnenden Musikverlages verpflichten.
Lassen Sie sich nicht davon irritieren, das es insbesondere eine Anwaltskanzlei in München gibt, welche vor der Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung warnt, diese ablehnt und als "Märchen" verunglimpft. Diese Kanzlei hinterlegt sogenannte Schutzschriften bei einschlägigen Gerichten, damit nicht ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung erlassen wird. Bedauerlicherweise gibt es aber Gerichte, welche trotz einer solchen Schutzschrift zugunsten der Urheber einstweiligen Rechtsschutz gewähren mit der Folge, dass Sie dann von "Ihrem Anwalt", von welchem Sie sich eigentlich eine angemessene Vertretung gewünscht haben und der Sie auch vor weitergehenden finanziellen Schaden bewahren sollte, eine Kostenrechnung erhalten, deren Höhe der Forderung der Gegenseite in nichts nachsteht.
Natürlich darf eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht blind abgegeben werden. Es muss durch Ihren Anwalt im Vorhinein geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Sollte jedoch eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben werden, riskieren Sie ein Verfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes und eventuell auch ein Hauptsacheverfahren, wenn nicht rechtzeitig durch Abgabe einer Abschlusserklärung auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die einstweilige Verfügung verzichtet wird. Sie müssen dann mit Kosten in ganz erheblicher Höhe rechnen. Diese müssen Sie zahlen, nicht Ihr anwalt, der Ihnen eventuell dazu geraten hat. Sie unterliegen einem nicht unerheblichen Prozessrisiko.
Der an die Gegenseite zu zahlende Betrag muss in der geforderten Höhe grundsätzlich NICHT akzeptiert werden. Es gibt immer Möglichkeiten zu handeln. Übersenden Sie dabei aber keine persönlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Leistungsbescheide usw.), da Sie nicht mehr preisgeben müssen, als tatsächlich sinnvoll ist.
Gerne stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang als Ihr Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können mich auch zu den üblichen Bürozeiten unter meiner Kanzleinummer
0431 3053719
oder auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Notfallrufnummer
0171 1943482
erreichen. Sie können mir aber auch eine email schicken:
ra.herrle @ t-online.de
Die Anwaltskanzlei Herrle befindet sich in Kiel in der Harmsstrasse 86
Seit 2004 darf Rechtsanwalt Herrle die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führen.
Im Jahr 2006 wurde Rechtsanwalt Herrle in den gemeinsamen Fachanwaltsausschuss IT-Recht der Niedersächsischen Rechtsanwaltskammer, der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen berufen.
Anfang November 2009 eröffnete Rechtsanwalt Herrle eine Zweigstelle in Groß Rheide, das verkehrsgünstig im Einzugsbereich der Städte Flensburg, Schleswig, Eckernförde, Husum und Rendsburg liegt.
Die Anwaltskanzlei Herrle beschäftigt sich u.a. mit dem Zivilrecht als auch dem Strafrecht und wendet sich sowohl an mittelständische Unternehmen als auch an den einzelnen Ratsuchenden.
Über das Urheberrecht, das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht und das Internetrecht hat RA Herrle in Kiel bereits als Referent vor der Muthesiusschule Kiel (Kunsthochschule), der Kieler Wirtschaftsakademie, der Elektrofachhochschule Kiel und der hiesigen Industrie- und Handelskammer verschiedene Veranstaltungen durchgeführt. Insbesondere übernimmt RA Herrle Markeneintragungen gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Harmonisierungsamt in Alicante (Europäische Marke) und der WIPO in Genf (IR-Marke).
Darüber hinaus bearbeitet die Anwaltskanzlei Herrle auch Mandate aus dem Verkehrsrecht, dem Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Mietrecht, dem Erbrecht und dem Familienrecht.
Rechtsanwalt Herrle ist als Fachanwalt für Strafrecht im ganzen Bundesgebiet als Strafverteidiger insbesondere in Wirtschaftsstrafsachen und bei Kapitalstraftaten (u.a. Tötungsdelikte) aktiv.
Zudem ist Rechtsanwalt Herrle regelmäßig mit der Ausbildung von Rechtsreferendaren betraut. Falls Sie in der Kanzlei Herrle eine Referendarstation absolvieren möchten, übersenden Sie bitte Ihre persönlichen Bewerbungsunterlagen.
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