Abmahnung Rechtsanwalt

Abmahnung

FILESHARING-HOTLINE BEI ABMAHNUNG: 0431 591 90 90 (Ein Erstgespräch ist kostenfrei.)

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung

- der Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg
- der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München
- dem Rechtsanwalt Lutz Schröder aus Kiel
- der Frankfurter Anwaltskanzlei Kornmeier
- dem Kieler Anwalt Philipp Marquort
- der Anwaltssozietät Sasse
- der Kanzlei Baek Law aus Hamburg
- den Anwälten Baumgarten Brandt
- den Hamburger Rechtsanwälten FAREDS
- der Berliner Sozietät Denecke von Haxthausen
- der Augsburger Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter
- den Karlsruher Anwälten Nümann Lang
- den Anwälten Schalast & Partner aus Frankfurt
- den Rechtsanwälten Schulenberg Schenk aus Hamburg
- dem Anwalt Marcus Meier aus Lünen
- der Kanzlei Schutt Waetke
- den Berliner Anwälten Graf von Westphalen
- den Anwälten .rka
- der Kanzlei SKW Schwarz Kelwing Wicke aus Frankfurt
- den Anwälten Bindhardt Fiedler aus Linden
- der Anwaltskanzlei C-S-R / CSR aus Ettlingen
- dem Anwalt von Kenne aus Berlin
- den Rechtsanwälten Winterstein aus Frankfurt
- der Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng
- dem Anwalt Marko Schiek
- dem Rechtsanwalt Auffenberg
- den Anwälten Zimmermann & Decker aus Hamburg
- der Kanzlei U+C / U & C Urmann & Collegen
- dem Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg

in – Internettauschbörsen – in Peer-to-Peer Netzwerken / P2P Uploads erhalten

- wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke ?

- wegen Verletzung von Tonträgerrechten ?

- wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke ?

- allgemein wegen einer Urheberrechtsverletzung ?

- wegen Verletzung von Urheberrechten oder dem Wettbewerbsrecht ?

- wegen eines illegalen Downloads und/oder Filesharing ?

Aktuell werden im ganzen Bundesgebiet und insbesondere auch in Schleswig-Holstein durch Anwälte u.a. aus Hamburg, Frankfurt und Karlsruhe massiv Abmahnschreiben wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen, Filmen und anderweitigen urheberrechtlich geschützten Werken versendet.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben:

UNTERSCHREIBEN Sie diese UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG und VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG KEINESFALLS und setzen Sie sich NICHT telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung.

Informieren Sie sich in Internetforen über die weitere Vorgehensweise oder kontaktieren Sie gleich einen in diesem Bereich tätigen Rechtsanwalt.

Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann Sie unter Umständen vor der Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe bewahren, zu welcher Sie sich andernfalls für eine unabsehbare Anzahl von Musikwerken und die Dauer von dreißig Jahren gegenüber dem abmahnenden Musikverlages verpflichten.

Lassen Sie sich nicht davon irritieren, das es insbesondere eine Anwaltskanzlei in München gibt, welche vor der Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung warnt, diese ablehnt und als “Märchen” verunglimpft. Diese Kanzlei hinterlegt sogenannte Schutzschriften bei einschlägigen Gerichten, damit nicht ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung erlassen wird. Bedauerlicherweise gibt es aber Gerichte, welche trotz einer solchen Schutzschrift zugunsten der Urheber einstweiligen Rechtsschutz gewähren mit der Folge, dass Sie dann von “Ihrem Rechtsanwalt”, von welchem Sie sich eigentlich eine angemessene Vertretung gewünscht haben und der Sie auch vor weitergehenden finanziellen Schaden bewahren sollte, eine Kostenrechnung erhalten, deren Höhe der Forderung der Gegenseite in nichts nachsteht.

Natürlich darf eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht blind abgegeben werden. Es muss durch Ihren Rechtsanwalt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Sollte jedoch eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben werden, riskieren Sie ein Verfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes und eventuell auch ein Hauptsacheverfahren, wenn nicht rechtzeitig durch Abgabe einer Abschlusserklärung auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die einstweilige Verfügung verzichtet wird. Sie müssen dann mit Kosten in ganz erheblicher Höhe rechnen. Diese müssen Sie zahlen, nicht Ihr Rechtsanwalt, der Ihnen eventuell dazu geraten hat. Sie unterliegen einem erheblichen Prozessrisiko.

Der an die Gegenseite zu zahlende Betrag muss in der geforderten Höhe grundsätzlich NICHT akzeptiert werden. Es gibt immer Möglichkeiten zu handeln. Übersenden Sie dabei aber keine persönlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Leistungsbescheide usw.), da Sie nicht mehr preisgeben müssen, als tatsächlich sinnvoll ist.

Gerne stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang als Ihr Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie können mich auch zu den üblichen Bürozeiten unter meiner Kanzleinummer

0431 3053719

oder auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Filesharinghotline

0431 591 90 90

erreichen. Sie können mir aber auch eine email schicken:

ra.herrle(at)t-online.de